Tagesmutter oder Tagesvater für die Betreuung Ihres Kindes
Vermittlung Kindertagespflege
Die Beratungsstelle Kindertagespflege des Mütterzentrums vermittelt qualifizierte Tagespflegepersonen für die Betreuung Ihres Kindes.
Der Rechtsanspruch auf Betreuung gilt für die Kinder, die das erste Lebensjahr abgeschlossen haben. Eine Betreuung kann aber auch in besonderen Fällen früher erfolgen.
Bei der Fachberatung erhalten Sie eine ausführliche Beratung im Hinblick auf die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Kindertagespflege. Tagesbetreuungspersonen, die bei sich zu Hause ein Kind betreuen, haben eine Qualifizierung und Pflegeerlaubnis des Jugendamtes zur Betreuung der Kinder erworben.
Wenn Sie bei dem ersten Kontaktgespräch einen positiven Eindruck von der Tagespflegeperson und dem Umfeld bekommen haben, wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen sowie mindestens vier Wochen vor Betreuungsbeginn ein Antrag auf Finanzierung der Kindertagespflege beim Jugendamt gestellt. Die Elternbeiträge richten sich nach dem Einkommen der Eltern.
Näheres entnehmen Sie bitte aus den Richtlinien der Stadt Beckum.