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Kindertagespflege für Kinder mit besonderem Förderbedarf
Gemäß Bundesteilhabegesetz haben Eltern mit ihrem Kind Anspruch auf Beratung und Unterstützung, wenn beim Kind Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen vorliegen bzw. vermutet werden. Die Kindertagespflege bietet aufgrund der Gruppengröße und der festen Bezugsperson gute Rahmenbedingungen für eine individuelle Förderung.
Hand in Hand mit den Eltern wird die Betreuung und die Eingewöhnungszeit gemeinsam mit der Fachberatung und der Tagespflegeperson geplant und durchgeführt. Im Dialog mit den Förderstellen wird ein Förderplan erstellt, der in regelmäßigen Abständen reflektiert und angepasst wird, um die Kinder optimal in ihrer Entwicklung zu fördern.
Für diese Aufgabe haben sich Tagespflegepersonen mit der zusätzlichen Fortbildung „Inklusive Kindertagespflege“ qualifiziert.
Ansprechpartnerin

Kontakt
Mitchela Poggenklas
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